Praxiskultur

Wir möchten unsere Patienten höflich, in angenehmer Atmosphäre behandeln können. Dazu bitten wir Sie, uns ebenfalls höflich zu begegnen. Wir arbeiten mit dem uns möglichen in Ihrem Interesse, doch bitte bedenken Sie stets, dass auch wir nur Menschen sind mit 2 Händen.

Sprechstunden Angebot:

Terminsprechstunde (nach Vereinbarung), Akutsprechstunde (täglich von 8:30-9:30Uhr, bei akuten Schmerzen)

Wir behandeln Sie nach medizinischer Dringlichkeit, so schnell wie möglich, bitte rechnen Sie dennoch mit Wartezeit. Bitte beachten Sie: Die Akutsprechstunde ist keine offene Sprechstunde, sondern bleibt akuten (Neu-)Erkrankungen vorbehalten.

Regeln zur Rezeptbestellung

Wichtig: Folgerezepte für Dauer-Medikation können Sie bei uns grundsätzlich nur nach Vorbestellung abholen.

Die Bearbeitungszeit von Rezeptbestellungen für Dauermedikation liegt immer bei einem Werktag nach dem Bestelltag.

D.h. ab dem 2. Werktag nach dem Bestelltag liegen die Rezepte zur Abholung für Sie bereit. (z.B. Bestellung Montag – Abholung Mittwoch, oder Bestellung Freitag – Abholung Dienstag).

  • Damit wir Rezepte ausstellen können, muß vorher einmal im Quartal Ihre Krankenversichertenkarte bei uns eingelesen worden sein, da wir sonst keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen können.
  • Bitte bestellen Sie Rezepte für Ihre Dauer-Medikation möglichst frühzeitig.
  • Unsere medizinischen Fachangestellten können nur Folgerezepte für DAUER-Medikamente ausstellen. Bei NEU-Verordnungen von Medikamenten ist immer ein Arztkontakt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin.
  • Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Anforderung in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, weil wir in diesem Falle nicht tätig werden dürfen. Wer sich im Krankenhaus befindet, wird vom Krankenhaus mit Medikamenten versorgt. Es ist uns gesetzlich untersagt, Rezepte für Patientinnen und Patienten auszustellen, die sich in stationärer Behandlung befinden.
  • Bei Entlassung aus dem Krankenhaus brauchen wir für die Rezepterstellung der Entlass-Medikation den Krankenhausbrief. Falls neue Medikamente angesetzt wurden, bitten wir Sie oder eine beauftragte Person, mit dem Bericht vorbeizukommen, damit wir die Rezepte ausstellen können. (Nur in diesem Fall können Sie die Rezepte gleich mitnehmen – mit Wartezeiten ist zu rechnen.)
  • Die Dauerverordnung von Medikamenten verpflichtet uns zur regelmäßigen Kontrolle des Therapieerfolges und des Fortbestehens der Indikation. Bitte kommen Sie deshalb regelmäßig in die Sprechstunde, da wir sonst keine weitere Verordnung vornehmen können. In welchen Abständen dies notwendig und sinnvoll ist, bespricht gerne Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen.
  • Ein Postversand von Rezepten durch uns erfolgt nur gegen Porto-Erstattung. Sie können gerne an sich adressierte und frankierte Rückumschläge bei uns hinterlegen.
  • Bitte teilen Sie uns mit, sofern Sie zuzahlungsbefreit sind.

Zur Rezept Bestellung

Bezahlung von individuellen Gesundheitsleistungen

Bezahlung von per EC Karte vor Ort, oder per Überweisung an Konto:

Bianca Mähler
DE46 4007 0024 0021 5392 02

Versichertenkarte

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitte wir Sie Ihre Versichertenkarte zu jedem Termin mitzubringen. Vorallem zu Beginn jedes neuen Quartals (1. Januar, 1. April, 1.Juli, i. Oktober) ist das Einlesen der Versichertenkarte gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Ihre eingelesene Karte können wir keine Rezepte oder Überweisungen erstellen.

Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Versichertenkarte.
Bringen Sie bitte bei nicht gültiger Karte einen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse mit. Ohne gültige Versichertenkarte, bzw Versichertennachweis können wir Sie als Privatpatient behandeln. Die privatärztliche Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

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